Glasbruch-Versicherung
Akkordeon Inhalt
Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf:
- Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z. B. Schrammen, Muschelausbrüche);
- Undichtwerden der Randverbindung von Mehrscheibenisolierverglasungen.
Nicht versichert sind Schäden, die durch:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung;
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus;
- Sturm, Hagel;
- Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch entstehen und soweit für diese anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Unsere Berater werden sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.