Glasbruch-Versicherung

Akkordeon Inhalt

Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.

Die Versicherung erstreckt sich nicht auf:

  • Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z. B. Schrammen, Muschelausbrüche);
  • Undichtwerden der Randverbindung von Mehrscheibenisolierverglasungen.

Nicht versichert sind Schäden, die durch:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung;
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus;
  • Sturm, Hagel;
  • Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch entstehen und soweit für diese anderweitig Versicherungsschutz besteht.

 

Unsere Berater werden sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.