Eine D & O-Versicherung kann grundsätzlich nur dann abgeschlossen werden, wenn sowohl Haftpflichtdeckungsschutz über den KSA, als auch eine Vermögenseigenschadenversicherung – vorzugsweise bei der OKV – besteht. Im Einzelfall sind Ausnahmen möglich. Die Prämie wird entsprechend dem Risiko ermittelt, wobei das Bilanzvolumen eine wesentliche Tarifierungsgrundlage darstellt.
Sofern ein Angebot gewünscht wird, ist ein Fragebogen auszufüllen, der durch den oder die Unternehmensleiter zu unterzeichnen ist. Weiterhin benötigen wir den Gesellschaftsvertrag sowie aus den letzten beiden Geschäftsberichten die Bilanz sowie deren Erläuterung, die GuV, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers. Sofern vorhanden oder gesetzlich vorgeschrieben, bitten wir auch die letzten beiden Wirtschaftspläne sowie die langfristige Finanzplanung zu übermitteln.