Wohngebäude-Versicherung

Für den optimalen Schutz von Bauten wird zum einen die Gebäudeversicherung und zum anderen die Inventarversicherung benötigt.

Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung hat die Aufgabe, das Bauwerk selbst und alle mit ihm verankerten Gegenstände, z. B. Armaturen, Heizungen usw., gegen alle erdenklichen Unwägbarkeiten wie Witterungseinflüsse, Vandalismus oder Feuer zu schützen.

Inventarversicherung

Die Inventarversicherung dagegen schützt sämtliches Inventar – vom Bleistift bis zum Server – gegen jegliches Risiko. Den besten Schutz für ein Gebäude erhält man also durch eine abgestimmte Kombination von Gebäude- und Inventarversicherung.

Individuelles Konzept

Die OKV kennt diese Anforderungen und reagiert mit einem individuellen Konzept. Bei der Ermittlung des Versicherungsbedarfs wird dabei besonderer Wert auf die Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungsart und die konkreten Sicherheitserfordernisse für das Gebäude gelegt. Durch die auf das einzelne Objekt zugeschnittene Vertragsgestaltung wird dafür Sorge getragen, dass die Kommune ein maßgeschneidertes Versicherungspaket erhält. So wird der kommunale Haushalt vor Unterversicherung bewahrt und gleichzeitig gewährleistet, dass die Höhe der Ausgaben für den Versicherungsschutz das notwendige Maß nicht übersteigt.

Akkordeon Inhalt

Die Vielfalt kommunaler Gebäude und deren Nutzungsarten führt folgerichtig zu erheblichem Beratungsbedarf. Hier bietet der technische Außendienst der OKV einen besonderen Service – die Wertermittlung für die kommunalen Gebäudebestände, die von den Sachverständigen der OKV kostenfrei durchgeführt wird. Nicht wenige Gemeinden und Städte verfügen über einen großen Bestand an selbstverwalteten Gebäuden. Die Nutzungsarten variieren – von der Bibliothek, der Schule, dem Wohnheim bis zur leerstehenden Kaserne reicht die Bandbreite und birgt diverse Risiken. Oftmals sind die Werteinschätzungen dieser Gebäude älter als 10 Jahre, berücksichtigen die Wertentwicklung nicht und stimmen mit den heutigen Werten nicht mehr überein, weil sich durch An- und Umbauten oder Rekonstruktionen einzelner Gebäude der Wert um ein Vielfaches erhöht haben kann. Tritt nun z. B. ein Brandschaden an einer Turnhalle ein, kann diese mit den alten Versicherungssummen nicht wieder aufgebaut werden und die Kommune muss mit erheblichen Mehraufwendungen zur Herstellung des Originalzustandes rechnen.

Um dieser Problematik entgegenzuwirken, bietet die OKV ihren Mitgliedern nicht nur die kostenfreie Bewertung des gesamten Immobilienbestandes, sondern erstellt darüber hinaus für jedes einzelne Objekt ein Versicherungswertgutachten. Das Gutachten wird den Mitgliedern zur Verfügung gestellt, sodass dieseweitere Nutzungsmöglichkeiten hierfür erschließen können. So können sie im Zusammenhang mit der Einführung der doppischen Buchführung in den Kommunen zur Wertermittlung auf der Aktiva-Seite herangezogen werden.

Die von den Innenministerien der Länder herausgegebenen „Richtlinien zur Bewertung des kommunalen Vermögens“ sind bis zum Punkt „Multiplikation des Ansatzes, Ermittlung der Baunebenkosten“ identisch mit den von der OKV angewandten Richtlinien zur Berechnung des Wiederherstellungswertes von Gebäuden. Von kommunaler Seite sind lediglich die entsprechenden Nutzungszeiträume sowie der jährliche Abschreibungssatz zu ermitteln. Die OKV sichert den Mitgliedern auch hierbei die umfassende Unterstützung durch den technischen Außendienst zu, insbesondere durch die Dokumentation des transparent gestalteten Bewertungsverfahrens.

Unsere Berater werden sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.