Schlüsselverlust-Versicherung

Auch im kommunalen Bereich, insbesondere bei Schulen und großen Verwaltungsgebäuden mit zentralen Schließanlagen besteht eine Versicherungsmöglichkeit für Schäden durch Schlüsselverlust.

Kommen bei versicherten Schließanlagen Schlüssel abhanden, setzt die Entschädigungspflicht des Schlüsselverlustversicherers ein. Ersetzt werden zunächst die infolge eines Versicherungsfalles erforderlichen Aufwendungen für die Ersatzbeschaffung von Schlüsseln.

Daneben bezieht sich der Versicherungsschutz auf den vollständigen oder teilweisen Austausch der Schließanlage. Austauschkosten sind unter der Bedingung zu ersetzen, dass der abhanden gekommene Schlüssel innerhalb von 72 Stunden nach dem Zeitpunkt des Schlüsselverlustes nicht wieder zur Verfügung steht.

Ersatzweise sind Sicherheitsmaßnahmen eingeschlossen. Ersetzt wird dabei gegebenenfalls eine notwendige Bewachung.

Die Selbstbeteiligung im Schadenfall beträgt 10 % mindestens 50 EUR, höchstens 500 EUR. Sofern der Schlüsselträger den Schlüsselverlust weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt hat, ist das Risiko des Schlüsselträgers mitversichert. Eine Regressmaßnahme findet nicht statt.

Der Beitrag der Schlüsselverlustversicherung richtet sich nach dem Neuwert der Schließanlage. Daneben wird auf die Zahl der vorhandenen Schlüssel abgehoben.

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