Maschinen-Versicherung
Maschinen, Maschinelle Einrichtungen, Sonstige Technische Anlagen
zusätzlich versicherbare Sachen:
Zusatzgeräte, Reserveteile, Fundamente versicherter Sachen (aber nur wenn explizit im Vertrag benannt)
Folgeschäden:
Als Folgeschaden eines dem Grunde nach versicherten Schadens an anderen versicherten Teilen sind mitversichert:
- Transportbänder, Raupen, Kabel, Stein- und Betonkübel,
- Ketten und Bereifungen
- Öl- oder Gasfüllungen, die Installationszwecken dienen
- Wechseldatenträger
- Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel(z.B. Brennstoffe, Chemikalien, Filtereinsätze, Kühl- Reinigungs- und Schmierstoffe)
- Werkzeuge aller Art(z.B. Bohrer, Messer, Zähne, Sägeblätter und Schleifscheiben)
- sonstige Teile, die mehrfach ausgewechselt werden müssen (z.B. Stempel, Matrizen, Kugeln, Gummi-, Textil- und Kunststoffbeläge)
Allgefahrendeckung
Unter Allgefahrendeckung versteht man eine Versicherung, bei der nicht nur einzelne benannte Gefahren versichert gelten, sondern das versicherte Objekt gegen alle die unvorhergesehenen Sachschäden versichert ist, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
- Brand (gegen Zuschlag mitversicherbar)
- Blitzschlag (gegen Zuschlag mitversicherbar)
- Explosion (gegen Zuschlag mitversicherbar)
- Absturz Luftfahrzeuge (gegen Zuschlag mitversicherbar)
- Folgeschaden Zuschlag Diebstahl (jedoch ist der mitversichert)
- Kernenergie
- Schäden während der Dauer von Erdbeben
- Überschwemmung stehender oder fließender Gewässer (inkl. steigendem Grundwasserspiegel)
- Krieg, Innere Unruhen
- Mängel, die bei Vertragsabschluss bereits vorhanden waren
- Fahrlässigkeit
Der aktuelle Listenpreis liegt vor:
Listenpreis zzgl. Bezugskosten (z.B. Montage, Fracht, Verpackung Zölle etc.)
Ein älterer Listenpreis liegt vor:
Der Listenpreis wird entsprechend der Preisentwicklung für vergleichbare Sachen erhöht oder vermindert.
Die Versicherungssumme soll dem Neuwert entsprechen (auch bei gebrauchten Maschinen).
Preiszugeständnisse oder Rabatte werden nicht berücksichtigt.
Was würde eine Maschine kosten, wenn man sie heute neu herstellen müsste?
Teilschaden
Die Wiederherstellungskosten sind kleiner als der Zeitwert
Die versicherte Sache ist beschädigt oder teilweise zerstört.
Der Versicherungsnehmer erhält die notwendigen Wiederherstellungskosten
- Ersatzteile
- Reparaturkosten
- De- und Remontagekosten
- Frachtkosten
Totalschaden
Der VN erhält den Wert am Tag des Schadens (Zeitwert)
- Kosten für Ersatzteile und Reparaturstoffe
- De- und Remontagekosten
- Reparaturkosten einschl. notwendiger Mehrkosten für Überstunden sowie Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeiten
- Transportkosten
- Sonstige Kosten, die für die Wiederherstellung notwendig sind (z.B. Reisekosten)
- Notwendige Kosten für die Wiederbeschaffung von Standarddaten
- Aufräumkosten der versicherten Sache
- Dekontamination
- Transport zur Deponie
keine Wiederherstellungskosten sind:
- Mehrkosten durch Änderungen oder Verbesserungen
- Mehrkosten durch vorläufige oder behelfsmäßige Wiederherstellung
- Austausch kompletter Konstruktionseinheiten, soweit noch unbeschädigte Teile vorhanden sind (Kürzung)
- Überholungskosten unabhängig von einem Versicherungsfall
Unsere Berater werden sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.