Musikinstrumenten-Versicherung
Die Musikinstrumentenversicherung leistet im kommunalen Bereich Versicherungsschutz für hochwertige Einzelinstrumente, wie z. B. Konzertflügel, aber auch für die Instrumentenbestände von städtischen Orchestern sowie von Musikschulen. In Form einer Allgefahrendeckung ist das Musikinstrument im Falle der Beschädigung oder des Verlustes vollständig versichert. Dabei ist selbstverständlich auch der Verleih von Instrumenten an Schüler berücksichtigt, sofern der entstandene Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist und der Verursacher keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Versichert werden können Musikinstrumente jeglicher Art einschließlich Zubehör. Versicherungsschutz besteht im Rahmen einer All-Gefahren-Deckung gegen Schäden durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust, sofern sich das Musikinstrument im Gebrauch oder auf Transportwegen befindet.
Versicherungsschutz besteht insbesondere für Schäden durch:
- Diebstahl
- Veruntreuung
- Liegenlassen
- Vertauschen
- Wasser
- Vandalismus
- Unfall eines Transportmittels
- Brand, Blitzschlag, Explosion
Der Versicherungsschutz ist nicht auf einen festen Ort begrenzt. Geschützt sind die Instrumente innerhalb der Bundesrepublik Deutschland z. B.:
- während des Gebrauchs – insbesondere bei Auftritten
- im Übungsraum
- bei Transporten
- bei Lagerung (unterwegs und privat)
- auch während der Überlassung an Dritte zur Benutzung
Die Erweiterung des Geltungsbereiches auf das Gebiet der EU oder alternativ weltweit ist möglich.
Nicht versichert sind insbesondere Schäden durch:
- Mängel, die bereits bei Vertragsabschluss vorhanden waren
- Kriegsereignisse, Innere Unruhen, Verfügungen von hoher Hand, Terrorakte
- Kernenergie
- mut- oder böswillige Beschädigung, Untreue oder Diebstahl seitens Familienangehörigen
- gewöhnliche Abnutzung
Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Versicherungswert der Musikinstrumente ist der gemeine Wert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles. Der gemeine Wert ist der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis für den versicherten Gegenstand (Marktwert). Ein persönlicher Liebhaberwert (Affektionswert) ist für die Ermittlung des Versicherungswertes nicht zu berücksichtigen.
Zur Angebotserstellung wird eine Einzelaufstellung aller zu versichernden Musikinstrumente inklusive des Zubehörs (z. B. Koffer, Notenständer, elektronische Übertragungs- und Verstärkergeräte, Lautsprecher etc.) benötigt. Das Zubehör muss in der Versicherungssumme berücksichtigt werden.
Unsere Berater werden sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.