Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung
... für kommunale Zweckverbände
... für den öffentlichen Dienst
... für Organe (D&O)
Der Versicherungsvertrag ist durch das kommunale Wirtschaftsunternehmen abzuschließen, dessen Organe versichert werden sollen. Das Unternehmen wird damit Versicherungsnehmerin.
Aufsichtsräte, Vorstände oder Geschäftsführer der Versicherungsnehmerin
Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass eine versicherte Person wegen einer bei Ausübung ihrer Tätigkeit begangenen Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden von Dritten oder von der Versicherungsnehmerin auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.
Der Versicherungsschutz umfasst sowohl die Abwehr unbegründeter als auch die Regulierung begründeter Schadenersatzansprüche.
250.000 EUR bis 5 Mio. EUR, abhängig vom Bilanzvolumen und der Eigenkapitalquote
Eine D & O-Versicherung kann grundsätzlich nur dann abgeschlossen werden, wenn sowohl Haftpflichtdeckungsschutz über den KSA, als auch eine Vermögenseigenschadenversicherung – vorzugsweise bei der OKV – besteht. Im Einzelfall sind Ausnahmen möglich. Die Prämie wird entsprechend dem Risiko ermittelt, wobei das Bilanzvolumen eine wesentliche Tarifierungsgrundlage darstellt.
Sofern ein Angebot gewünscht wird, ist ein Fragebogen auszufüllen, der durch den oder die Unternehmensleiter zu unterzeichnen ist. Weiterhin benötigen wir den Gesellschaftsvertrag sowie aus den letzten beiden Geschäftsberichten die Bilanz sowie deren Erläuterung, die GuV, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers. Sofern vorhanden oder gesetzlich vorgeschrieben, bitten wir auch die letzten beiden Wirtschaftspläne sowie die langfristige Finanzplanung zu übermitteln.
Es besteht kein Selbstbehalt.
Unsere Berater werden sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.