Unternehmen

Portrait

Sturm verursacht Häuserschäden; Einbruch und Diebstahl im Museum; Wald in Flammen. Solche oder ähnliche Schlagzeilen sind nicht selten. Keine Sicherheitsvorkehrung der Welt kann diese Nachrichten voll und ganz vermeiden. Zeitpunkt und Ausmaß dieser Schäden sind unberechenbar. Doch wo vor Schaden nur begrenzt geschützt werden kann, da bewahrt die Ostdeutsche Kommunalversicherung a. G. vor den dadurch entstehenden Kosten. Denn unberechenbares Unglück muss nicht gleichzeitig unvorhersehbare Belastungen für die Kommunen mit sich bringen.

Vom kleinen Schaden bis zur totalen Havarie durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder durch Einbruchdiebstahl und Raub mit Vandalismus – das kommunale Eigentum ist durch die OKV optimal abgesichert. Sie bietet als Erweiterung des KSA-Angebotes zunächst umfassenden Sachversicherungsschutz. Und umfassend ist hier wörtlich zu nehmen, denn der Schutz der Sachwerte erstreckt sich auf alle denkbaren Facetten kommunaler Aufgabenbereiche und umfasst neben Gebäuden und deren Inventar auch Maschinen, Baustoffe oder Fahrzeuge sowie Musikinstrumente, Kunstwerke und vieles mehr.

Neben Sachschäden werden auch Vermögensschäden versichert. Die große Verantwortung, die mit der Ausführung aller kommunalen Aufgaben verbunden ist, führt dazu, dass die Möglichkeit des Eintritts unmittelbarer Vermögensschäden durch fehlerhaftes Verhalten von Mitarbeitern sehr groß ist. Die OKV schützt deshalb auch Kommunen und kommunale Einrichtungen vor zusätzlichen finanziellen Belastungen durch Fehler ihrer Mitarbeiter im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit.

Geschäftsführung und Organisation

Die OKV ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und unterliegt der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Satzungsmäßig können Kommunen und kommunale Einrichtungen Mitglied werden. Begründet wird die Mitgliedschaft durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages. Sie beginnt und endet gleichzeitig mit dem Versicherungsschutz.

Organe

Organe der OKV sind der Vorstand, der Aufsichtsrat, die Mitgliederversammlung und der Beirat.

Vorstand

Jürgen Meier
Jürgen Meier (Sprecher)
Christian Gärtner
Christian Gärtner
Mitgliedertag

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist die oberste Vertretung des Unternehmens. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt, außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn es die Belange der OKV erfordern oder es die Mitglieder mit mindestens 10 % der Stimmen verlangen.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus 15 von der Mitgliederversammlung zu wählenden Personen.

Beirat

Der Aufsichtsrat kann durch Beschluss einen Beirat bestellen, der die Organe der Gesellschaft berät.

Grundsätze unseres Beschwerdemanagements

Es ist uns wichtig, Ihnen zuverlässigen Service zu bieten und auf Ihre Anliegen einzugehen. Sind Sie dennoch mit uns nicht zufrieden, dann lassen Sie uns dies bitte wissen.

Wir nehmen Ihre Anregungen und ihre Kritik ernst!

Selbstverständlich setzen wir alles daran, Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu lösen. Falls eine abschließende Bearbeitung nicht innerhalb von eine Woche nicht möglich ist, erhalten Sie einen Zwischenbescheid und werden über die weiteren Schritte auf dem Laufenden gehalten.

Was sieht das Gesetz für weitere Möglichkeiten vor?

Unabhängig von den beschriebenen Wegen, mit uns in Kontakt zu treten, gibt Ihnen der Gesetzgeber auch die Möglichkeit, sich an die für uns zuständige Finanzaufsicht zu wenden:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Postfach 13 08
53003 Bonn
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.bafin.de

Daneben haben Sie die Möglichkeit ein Gericht anzurufen.

Verbindliche Verhaltensregeln (Compliance-Richtlinie)

Die OKV bezweckt mit den nachstehenden Verhaltensregeln die Sicherstellung folgender grundsätzlicher Handlungsweisen:

  • Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen
  • fairer, ehrlicher und verlässlicher Umgang mit Mitgliedern, Versicherungsnehmern und Geschäftspartnern
  • Vermeidung von Interessenkonflikten und jeglicher Form von Diskriminierung
  • Loyalität gegenüber dem Unternehmen

Diese Verhaltensregeln sind für alle verbindlich. Sämtliche Geschäftsvorgänge erfolgen ausschließlich im besten Interesse des Unternehmens unter Einhaltung der maßgeblichen Gesetze und internen Regelwerke (Dienstanweisungen, Arbeitsanleitungen, Verfügungen etc.). Insbesondere wird keinerlei Form von Bestechung oder Bestechlichkeit geduldet.
Durch die Richtlinie werden keine neuen Pflichten auferlegt. Sie dient der Klarstellung und Präzisierung schon bestehender gesetzlicher und sonstiger Vorschriften sowie interner Regelungen.